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Vertragsbedingungen

Vertragsbedingungen Online-Verträge

1. Unterrichtszeiten und -orte

(1) Die Unterrichtszeiten und -orte der WingTsunSchule Viersen  werden anhand der Vertragsauswahl getroffen. Änderungen im Unterrichtsplan und Tarifen sind vorbehalten.
An gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.

In den Ferienzeiten können Unterrichtsklassen im Bereich des Kinder- und Jugendtrainings zusammengefasst werden. Während der Schulferien (3 Wochen in den Sommer- und 2 Wochen in den Winterferien, sowie 1 Woche Oster- und/oder Herbstpause) findet kein Unterricht statt.
Wenn im Interesse der allgemeinen Weiterbildung ein Lehrgang stattfindet, können Unterrichtseinheiten entfallen.

Das Unterrichtsgeld ist ein Jahresbeitrag, der in monatlichen Raten gezahlt wird. Er ist also auch während der Sommer- und Winterpause, sowie Oster- und Herbstpause zu zahlen. Das Unterrichtsgeld kann nur durch SEPA-Lastschrifteinzug erhoben werden.

Die WingTsun Schule Viersen verpflichtet sich, den Unterricht regelmäßig durchzuführen. Bei Unterrichtsstunden, die wegen Krankheit des Lehrers ausfallen, kann dies in einer anderen Trainingseinheit nachgeholt werden, sofern dies mehr als eine Unterrichtsstunde im Vierteljahr ist.
Änderungen vorbehalten!

(2) Die Mitgliedschaft bei der EWTO (Jahresgebühr 49€ ist Voraussetzung, um am Training der WingTsunSchule Viersen teilnehmen zu dürfen.

2. Unterrichtsbeiträge

(1) Eine Nichtteilnahme am Unterricht durch das Mitglied berechtigt nicht zur Nichtzahlung, Kürzung, Minderung oder Rückforderung des Beitrages, sofern die Gründe dafür in der Person des Mitgliedes liegen.

(2) Kommt das Mitglied mit der Bezahlung von mehr als 2 Monatsbeiträgen in Verzug, werden sämtliche Beiträge bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin sofort fällig.

(3) Das Mitglied hat Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Anfallende Rücklastgebühren hat das Mitglied zu ersetzen. Wir ziehen den Beitrag zum 01. eines Monats ein. Fällt dieser Tag nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug unmittelbar darauf am folgenden Bankarbeitstag.

(4) Eine Änderung der Beiträge durch Erhöhung oder Reduzierung der Unterrichtseinheiten sind jederzeit 2 Wochen vor dem vereinbarten nächsten Zahlungstermin möglich und in Textform bekannt zu geben.

3. Beendigung und Ruhen des Vertrages

(1) Eine Kündigung des Vertrages ist in Textform zu erklären, Schriftform ist nicht erforderlich. eine eMail an info@wt-viersen.de reicht auch.

(2) Das Mitglied ist aus wichtigem Grund, insbesondere aber bei Eintritt einer Erkrankung, aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung der Angebote der WingTsunSchule Viersen & Brüggen unmöglich oder schädlich wäre, zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt. Es wird klargestellt, dass eine Sporttauglichkeit zur Nutzung der Mitgliedsrechte nicht erforderlich ist.

(3) Bei Vorliegen einer Erkrankung wird die Sonderkündigung (1) nur wirksam, wenn zusätzlich zu der Kündigung ein Attest eines unabhängigen Facharztes des jeweils betroffenen Fachgebietes, das die Erkrankung bestätigt, und im Original eingereicht wird.

(4) Die WingTsunSchule Viersen sind bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn das Mitglied aus der EWTO ausgeschlossen wird.

4. Haftungsbeschränkung

(1) Eine Haftung für Schäden des Mitglieds besteht grundsätzlich nicht. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(2) Das Mitglied hat auf gesundheitliche oder körperliche Beeinträchtigungen, die vom Unterrichtenden zu beachten sind, vor und während des Unterrichts rechtzeitig hinzuweisen.

(3) Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in die Schulräume zu bringen. Es werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.

5. Widerruf

Das Widerrufsrecht gilt bis 14 Tage nach Abschluss vom Vertrag.
Um das Widerrufsrecht wahrzunehmen, müssen Sie WingTsun Viersen
mitteilen, dass Sie widerrufen wollen. Dazu können Sie zum Beispiel das von uns vorgefertigte Widerrufsformular nutzen.

6. Sonstiges

(1) Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Jede Änderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel selbst.

(2) Kinder müssen zum Unterricht gebracht und an den Trainingsleiter übergeben werden. Nach Unterrichtsende müssen Kinder unverzüglich wieder abgeholt werden.

Stand: 01.03.2023